Aktuelles der EUTB®
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BGW FORUM 2021: Unterstützung durch die EUTB®
Beitrag der EUTB® Ortenau von Juliane & Daniel Feldbausch
Teil 1
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Teil 1 - Gebärdensprache
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Teil 2
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Teil 2 - Gebärdensprache
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Schwarzwälder Post 07.04.2021
Angst vor Corona spielt eine Rolle - Unabhängige Teilhabeberatung hilft 2020 rund 570 Mal
Anna Bürkle: Von der WfbM in die EUTB® Ortenau
Eine Erfolgsgeschichte über den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt
Im November 2019 begann Anna im Rahmen einer Beschäftigung in einer WfbM ein Außenpraktikum bei der EUTB® Ortenau. Zuvor hatte sie das eigens entwickelte Ehrenamtliche Schulungsprogramm der EUTB® Ortenau besucht. „Als sie auf mich zukam und nach der Möglichkeit eines Praktikums fragte, war dies für mich eine Bestätigung unseres Konzepts“, so die Leitung Juliane Feldbausch freudig.
Das Praktikum
Mit Beginn des Praktikums schuf die EUTB® Ortenau einen Aufgabenbereich für Anna. Zu ihren Aufgaben zählten: Terminvereinbarung, Dokumentenverwaltung und Kundenakquise. Zudem entwarf sie zwei Grafiken für die EUTB® Ortenau und beteiligte sich am Social Media Auftritt. In Tandemberatungen baute sie ihre Beratungskompetenzen aus. Neben den regelmäßigen Peer-Schulungsterminen der EUTB® Ortenau nahm sie an einem sozialrechtlichen Grundkurs teil, um ihr Fachwissen zu erweitern. Für den Wissens- und Erfahrungsaustausch vernetzte sie sich mit anderen Peerberatern im Bundesgebiet.
Vom Praktikum zur Festanstellung
Mittlerweile gibt Anna ihr Erfahrungswissen in Peerberatungen im Bereich seelischer Behinderung weiter. „Ähnliche Erlebnisse und Erfahrungen stellen einfacher eine Vertrauensbasis her und sind eine gute Gesprächsgrundlage. Ich kann Verhaltensmuster besser nachempfinden als Personen, die sich nicht in ähnlichen Situationen befunden haben“, erklärt Anna. Ihre Offenheit und die Bereitschaft, über ihre eigenen Erfahrungen zu sprechen, bereichern die Arbeit der EUTB® Ortenau.
Aus den anfangs geplanten zwei Monaten wurde ein 14-monatiges Praktikum. Seit der zweite Förderperiode 2021 ist Anna bei der EUTB® Ortenau in Teilzeit angestellt.
Lahrer Zeitung 24.11.2020
Teilhabeberatung erhält weitere zwei Jahre Förderung
Erfolgreiche Infoveranstaltung und Livestream: Behindertentestement
Vererben zu Gunsten von Menschen mit Behinderung
29 Personen verfolgten interessiert den Vortrag der Fachanwältin Ruth Mundanjohl zum Thema Behindertentestament. Weitere 25 Personen wählten sich per Livestream ein.
Livestream 15.10.2020 ab 19 Uhr: Behindertentestament
Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung
Die Infoveranstaltung "Behindertentestament: Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung" findet am Donnerstag, 15. Oktober 2020, von 19 Uhr bis 21 Uhr statt.
Bitte beachten Sie: Die Teilnehmerzahl vor Ort ist begrenzt. Die Plätze sind zwar bereits vergeben. Wir übertragen die Veranstaltung aber live im Internet.
Nutzen Sie unseren Livestream. Am kommenden Donnerstag,15. Oktober sind wir von 19 Uhr bis 21 Uhr hier live online: Streaminglink Infoveranstaltung
Der Livestream ist ab 18 Uhr für Sie freigeschalten.
Sie haben Probleme dem Livestream zu folgen? Von 18 Uhr bis 19 Uhr steht Ihnen Lukas Hattenbach (Mobil 0172 6638363) bei Fragen zur Verfügung.
Während der Liveübertragung der Veranstaltung können Sie Anna Bürkle per SMS oder E-Mail Ihre Fragen schicken (mobil 0174 9275561 oder per Mail buerkle.eutb(at)agbo.info). Die Fragen geben wir am Ende der Versammlung gesammelt an die Referentin und Rechtsanwältin Ruth Mundanjohl.
Das Behindertentestament: Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung
Stirbt ein Elternteil und es gibt keine testamentarische Regelung, dann wird das Kind gesetzlicher Erbe. Das gilt auch für Menschen mit Behinderung. Erhalten Menschen mit Behinderung Sozialleistungen, versucht der Staat auf das ererbte Vermögen zuzugreifen, insbesondere wenn beide Eltern verstorben sind. Die Erbschaft stellt nach dem Sozialhilferecht verwertbares Einkommen dar, wenn die Einkommens- und Vermögensgrenzen überschritten werden.
Die Konsequenz: Ein Mensch mit Behinderung kann von heute auf morgen zum Selbstzahler werden. Ein ererbtes Haus müsste dann gegebenenfalls verkauft oder gar versteigert werden.
Die Lösung ist ein sogenanntes Behindertentestament. Ist das Testament geschickt gestaltet, verhindert es den Zugriff der Sozialbehörde auf das ererbte Vermögen. Gleichzeitig sichert es dem Erben mit Behinderung Zuwendungen aus dem Nachlass, die zu einer spürbaren Verbesserung seiner Lebensqualität führen zusätzlich zu den Leistungen des Staates.
Ruth Mundanjohl, Fachanwältin für Erbrecht, informiert in anschaulicher Weise über die notwendigen Inhalte eines Behindertentestaments, das die Belange sämtlicher Familienangehörigen berücksichtigt und zu einem optimalen Ergebnis für den Menschen mit Behinderung führt.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch statt.
Stadtanzeiger 29.02.2020
Hilfe rund um das Thema Behinderung
Die EUTB® Ortenau stellt ihre ehrenamtliche Peer-Berater und die neue wöchentliche "Offene Sprechstunde" vor.
Zum Artikel: https://www.stadtanzeiger-ortenau.de/ortenau/c-lokales/hilfen-rund-um-das-thema-behinderung_a36918